C) Gesetzliche Änderungen

1. Erhöhung Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 01.06.2022 auf 10,45 Euro und zum 01.10.2023 auf 12,00 Euro. Dies stellt die größte prozentuale Erhöhung der letzten Jahre dar. Die Mindestlohnkommission wird sich dann bis zum 30.06.2023 mit der Frage einer erneuten Erhöhung zum 01.01.2024 auseinandersetzen.

Zum 01.10.2022 stieg gleichzeitig die Grenze für eine geringfügig Beschäftigung auf 520 Euro. Diese Grenze ist nun dynamisch ausgestaltet und richtet sich nach dem vereinbarten Mindestlohn.

2. Hinweisgebergesetz

Am 16.12.2022 hatte der Bundestag das umstrittene Hinweisgebergesetz beschlossen. Dieses wurde im Februar 2023 durch den Bundesrat vorläufig gestoppt. Die EU Kommission reichte daraufhin Klage beim EuGH ein.

Nach dem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung müssen Unternehmen ab einer Größe von 50 Beschäftigten komplexe Schutzmaßnahmen für Whistleblower vorhalten. Es muss eine zentrale Meldestelle eingerichtet werden, an die sich Mitarbeiter mit Hinweisen zu Verstößen im Unternehmen wenden können. Gleichzeitig werden externe Meldestellen auf Bundes- und Landesebene eingerichtet.

Nach dem Gesetz sind jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegen den Whistleblower verboten. Für die Praxis bedeutet dies, dass bereits eine Nichtberücksichtigung bei Beförderungen oder eine Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages schon als solch eine Maßnahme gewertet werden kann. Die Folge wäre eine Beweislastumkehr für den Arbeitgeber, sodass dieser im Streitfall beweisen müsste, seine Entscheidung nicht auf eine Meldung nach dem Hinweisgebergesetz begründet zu haben.

3. Lieferkettengesetz

Bis 2025 soll eine EU-Lieferkettenrichtlinie erarbeitet werden. Deutschland setzt sich aktuell dafür ein, dass entsprechend zertifizierte Unternehmen bei einer Haftung für Fahrlässigkeit bei Menschenrechtsverletzungen ausgenommen werden.